Verhaltenstherapie

Die kognitive Verhaltenstherapie ist eine Form der Psychotherapie, bei der angenommen wird, dass jedes Verhalten erlernt worden ist und deshalb auch wieder „verlernt“ werden kann. Psychische Störungen entstehen demnach unter anderem, weil ein Kind, ein Jugendlicher oder ein Erwachsener unangepasste Verhaltensweisen erlernt hat.

Da psychopathologische Phänomene im Kindes- und Jugendalter häufig mit familiären und/oder schulischen Erziehungsschwierigkeiten einhergehen und sich wechselseitig bedingen, ist die Einbeziehung der Arbeit mit den Eltern und Bezugspersonen meist sinnvoll und notwendig. Ausgehend von der psychologischen Diagnostik (Wo liegen die Fähigkeiten, die Ressourcen eines Menschen, aber auch wo befinden sich seine Defizite und Stolpersteine?), Verhaltensanalyse (Welchen Sinn hat das Problem?) und der Zielklärung (Wer möchte was ändern?), soll die Therapie dabei helfen, gemeinsam neue Lösungen zu finden. Die Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen ist bis zu einem Alter von 21 Jahren möglich.


Behandlungsspektrum

Abklärung, Beratung und Kinder- und Jugendpsychotherapie ausschließlich für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr bei folgenden Symptomen/Verhaltensweisen:

  • Angststörungen
  • Aufmerksamkeitsdefizits-Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS)
  • Anpassungsstörungen
  • Autismus
  • Bindungsstörungen
  • Depressionen
  • Einnässen (Enuresis)
  • Einkoten (Enkopresis)
  • Emotionale Störungen
  • Essstörungen
  • Lernstörungen
  • Mutismus
  • Abzeichnende Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderlinepersönlichkeitsstörung)
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Pubertätskrisen
  • Schlafstörungen
  • Schulabsentismus, Schulverweigerung, Schulangst
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Soziale Ängste und soziale Phobien
  • Störungen des Sozialverhaltens/ Aggressiv-dissoziale Störungen/ oppositionelles Trotzverhalten
  • Stresssymptomatik
  • Substanzstörungen (z.B. THC-Konsum)
  • Ticstörungen
  • Trennungsängste
  • Zwangsstörungen

Kosten

G E S E T Z L I C H E K R A N K E N V E R S I C H E R U N G

Leistungen nach den Psychotherapie-Richtlinien werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Für Sie entstehen keine Kosten.


P R I V A T E K R A N K E N V E R S I C H E R U N G
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen die erstattet werden variieren. In einem Telefongespräch mit ihrer Krankenkasse erfahren sie rasch, ob ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie für ihr Kind beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird. Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten gemäß diesen Vorgaben 100,55 €.


B E I H I L F E B E R E C H T I G T E
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in aller Regel problemlos, nachdem der Psychotherapeut einen ausführlichen Antrag auf Leistungszusage gestellt hat. Am besten Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten.